Allgemeine Geschäftsbedingungen

TPZ Gesundheitswelt, Rheiner Straße 8 in 49477 Ibbenbüren

1. Vertragsabschluss
1.1. Nutzungsumfang
Das Therapie- und Präventionszentrum (nachfolgend TPZ genannt) gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.

1.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der/des Erziehungsberechtigen möglich.

2. Raumnutzung
2.1. Hausordnung

Bei Nutzung der Räumlichkeiten des TPZ unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Haus,- bzw. Badeordnung. Diese enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte bzw. des Schwimmbades und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Haus,- bzw. Badeordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.

2.2. Nutzung der Spinde und Schließfächer

Das TPZ stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Das TPZ ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im TPZ ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm beim Gerätetraining ausgehändigte Transponderarmband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von € 100,-.

3.2. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem TPZ unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem TPZ dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggfs. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für die Gesundheits-Analysen (bei Buchung des Gerätetrainings)sowie die Aufnahmegebühren sind bei Vertragsabschluss fällig.

4.2. Fälligkeit und Kündigung der Kursgebühren
Die anfallenden Kursgebühren von zeitlich begrenzten Kursen werden am Tag des 1. Kurstages fällig.
Kursabsagen müssen immer schriftlich erfolgen. Bei einer Absage des Anmeldenden ab 14 Tage vor dem ersten Termin, erheben wir eine Stornogebühr von 50%, bei einer Absage ab 7 Tage vor Kursantritt sind eine Stornogebühr von 75% des Kurspreises zu zahlen, danach werden 100% fällig.

4.3. Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 7,50,- fällig.

4.4. Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied schuldhaft für mehr als zwei Monatsbeiträge in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das TPZ behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.5 Wellnessmassagen
Bei Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden vorher vorgenommen werden, wird eine Stornogebühr von 75% fällig. Wenn wir den Termin neu vergeben können, fällt keine Stornogebühr an.

5. Dauer der Mitgliedschaft
Ausschlaggebend dafür ist die gewählte Vertragslaufzeit bzw. Modul des Mitglieds:

Monatsabo:Der Vertrag hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende.

Modul 1: Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat nach Ende des jeweils aktuellen Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Modul 2: Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und kann schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten nach Ende des jeweils aktuellen Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Modul 3: Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nach Ende des jeweils aktuellen Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Modul Premium: Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem TPZ unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der 24 Monate gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Modul 3 Monate: Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 3 Monaten und verlängert sich nicht automatisch.

6. Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft
6.1. Stilllegung des Vertrages

Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

6.2. Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde welche mehr als 30 km zum Standort des TPZ entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von 1 Monat nach Ende des jeweils aktuellen Monats gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- erhoben.

7. Verhalten im TPZ
7.1. Konsumverbot/verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet im TPZ zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen, im TPZ untersagt.

7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen sowie Tieren ist im TPZ nicht gestattet. Ausnahme ist die spezielle therapeutische Begleitung.

8. Haftungseinschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges Verhalten des TPZ zurückzuführen. Eine Haftung des TPZ für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des TPZ oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. Datenschutzerklärung
Das TPZ verarbeitet und speichert personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Darüber hinaus überwacht das TPZ Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
Für alle Gruppenkurse gilt: Für die Organisation und Durchführung kommen wir nicht umhin, Einzelpersonen mit Namen vor den anderen Kursteilnehmern zu nennen und persönlich anzusprechen.
Für den Rehabilitationssport gilt: Die Zettel, die nach Unterschrift zur Teilnahmebestätigung gedruckt und dem Übungsleiter übergeben werden, werden nach Datenabgleich dem Aktenvernichter zugeführt.
Für das gerätegestützte Gesundheitstraining gilt: Schriftliche Trainingspläne, Chip-Karten oder Chip-Eier ermöglichen neben einer individuellen Trainingsbetreuung die automatische Einstellung der Geräte. Auf Wunsch stellen wir Trainingspläne, Chip-Karten oder Chip-Eier zu bestimmten Zeiten im Voraus zur Verfügung. Dafür werden diese auch für andere sichtbar mit dem Namen gekennzeichnet.
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist digital und auf Papier abrufbar.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen dieser AGB

Das TPZ ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das TPZ auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das TPZ berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Mahngebühren, Verzugskosten und Rücklastschriften
Bei nicht fristgerechter Begleichung einer Rechnung geraten Kunden bzw. Patienten nach Zugang einer Mahnung in Zahlungsverzug. Für die erste Mahnung erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 €.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, werden für jede weitere Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils 15,00 € fällig.
Für Rücklastschriften, die durch fehlerhafte Angaben oder mangelnde Deckung des angegebenen Kontos entstehen, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 €.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10.3. Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand 09/2025